Winterdienst

Unsere Leistungen

Schneeräumung
Wir räumen den Schnee von Ihrem Grundstück frei. Ganz gleich ob Einfamilienhaus oder Mietshaus, ITM Berlin GmbH Dienstleistungen macht Ihre Wege wieder begehbar.
Streuung
Vereiste und glatte Gehwege sind ein großes Problem für Passanten. Um die gesundheitliche Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, streuen wir ausreichend mit Streusand oder gleichwertigem Material.
Enteisen
Salz gilt als effektives und schnell wirksames Streugut bei Schnee und Eis, um den bereits geräumten Bereich eisfrei zu halten. Dennoch ist es verboten, da es nicht nur die Umwelt belastet, sondern auch Fahrzeuge und die Infrastruktur beschädigen kann. Wir nutzen legale Alternativen.
Auftauen
Wir nutzen effektive Mittel, um vereiste Stellen an Ihrer Immobilie aufzutauen. Bei näheren Fragen dazu, können Sie uns gerne kontaktieren.

Was ist Ihr Nutzen von unserem Winterdienst?

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in Berlin, wenn es im Winter um Schneeräumung, Streudienst oder Eisglättebekämpfung geht. Egal ob es um Ihr privates Grundstück geht oder um Ihren Gebäudekomplex bzw. Ihre Wohnanlage. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Zu- und Auffahrtswege von Schnee sowie Eis befreit werden. Schon von Beginn des Winteranbruchs sind wir zur Stelle und sorgen für die Mobilität und Sicherheit der Bewohner. Wir sind bei unserer Arbeit sehr engagiert und gehen stets professionell vor. Unsere Fahrzeuge und sonstigen Hilfsmittel im Kampf gegen die Winterauswirkungen sind auf dem neuesten Stand und leisten einen effektiven Dienst. Beim Streugut sind uns die Umweltbedingen sehr wichtig, deshalb verwenden gewaschenen Kies oder ähnliches Material.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst

Für konkrete Preise kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder schriftlich.

Die Uhrzeiten für einen Winterdienst sind vorgeschrieben. Ab 7 Uhr morgens muss mit der Freiräumung von Schnee, der Eisbefreiung oder dem Streuen begonnen werden. An Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, spätestens um 9 Uhr. Die Streu- und Räumpflicht besteht bis 20 Uhr, je nach Wetterlage mehrmals am Tag.

Falls ein Passant, aufgrund der Glätte verunglückt, haftet entweder der Eigentümer oder ein externer Anbieter, der mit der Streuung oder Enteisung beauftragt wurde. Die Haftung gilt für den Fall, dass der Winterdienst entweder gar nicht oder sehr nachlässig durchgeführt wurde.

Die Nutzung von Streusalz ist in Berlin verboten. Die Restglätte nach Freiräumung des Schnees wird aus diesem Grund mit abstumpfenden Mitteln umgesetzt. Dazu gehören z.B. Splitt, Granulat oder Sand.

Sollte es durchgehend schneien, entfällt das Freiräumen des Schnees und die Streupflicht, zumindest wenn die Maßnahmen vorerst aussichtslos scheinen. Das wurde laut Rechtsprechung festgelegt.

Bei der Freiräumung von Gehwegen ist eine Mindestbreite von 1,5m vorgegeben. Der geräumte Weg sollte so breit sein, dass 2 Personen aneinander vorbeilaufen können.